Infos zum Fanclub Bayer04 - Wir sind hier...




Der Fanclub "Bayer 04 - wir sind hier..." stellt sich vor.

Infos zum Fanclub Bayer04 - Wir sind hier...

Beitragvon Olaf » So 2. Feb 2020, 19:34

Die Satzung des Fanclubs ist einsehbar unter folgendem Link:

https://c.web.de/@337190934733134022/Fg ... nPOWh9oEZg

Vorsitzende des Fanclubs sind (Stand Januar 2020):

1. Vorsitzender: Olaf Schmidt
2. Vorsitzende: Martin Müller

E-Mailadresse des Fanclubs:

bayer04-wir-sind-hier@web.de
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Re: Infos zum Fanclub Bayer04 - Wir sind hier...

Beitragvon Olaf » So 2. Feb 2020, 19:35

Satzung

§ 1 (Name und Sitz)
 Der Fanclub führt den Namen „Bayer 04 – wir sind hier …“
 Der Sitz des Fanclubs ist Leverkusen.

§ 2 (Geschäftsjahr)
 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 (Gemeinnützigkeit)
 Der Fanclub dient der Freundschaftserhaltung, der Förderung der Fankultur, sowie der Unterstützung des Fußballvereins Bayer 04 Leverkusen („Werkself“).
 Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Fanclub ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 Mittel des Fanclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet wer-den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs.
 Keine Person darf durch zweckentfremdete Ausgaben oder durch unverhält-nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft)
 Fanclubmitglieder können nur natürliche Personen werden.
 Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
 Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
 Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewer-ber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft)
 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod.
 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
 Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Fanclubziele/Leitsätze schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens 3 Monaten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
 Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederver-sammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Fanclubs endgül-tig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 6 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
 Die Mitgliedsbeiträge sind für ein Jahr im Voraus bis spätestens 31. Januar des lfd. Geschäftsjahres zu zahlen und betragen für alle Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr 10,- €.
 Kinder bis zum 13. Lebensjahr sind beitragsfrei.
 Die Mitgliedschaft für neu eingetretene Mitglieder ist im Jahr des Beitritts bei-tragsfrei.
 In Härtefällen kann der Vorstand über eine abweichende Höhe des Beitrages entscheiden.

§7 (Organe des Fanclubs)
 Organe des Fanclubs sind
• die Mitgliederversammlung
• der Vorstand.

§ 8 (Mitgliederversammlung)
 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Fancluborgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassen-prüfern/innen, Beschlussfassung über die Auflösung des Fanclubs, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
 Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitglie-derversammlung statt.
 Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversamm-lung verpflichtet wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung kann von der vorgenannten Frist abgewichen werden.
 Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Fanclub bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet war.
 Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
 Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Fanclubs, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
 Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
 Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
 Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stim-men.
 Satzungsänderungen und die Auflösung des Fanclubs können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
 Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
 Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 (Vorstand)
 Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus
• dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und
• dem/der Kassierer/in sowie
• den Beisitzern
 Sie vertreten den Fanclub gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
 Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Fanclubs werden.
 Wiederwahl ist zulässig.
 Der Vorstand bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
 Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Fanclub endet auch das Amt als Vor-stand.

§ 10 (Kassenprüfung)
 Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in.
 Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
 Wiederwahl ist zulässig.

§ 11 (Auflösung des Fanclubs)
 Bei Auflösung des Fanclubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes – soweit dadurch die Gemeinnützigkeit verloren geht - fällt das Vermögen des Fanclubs an die Mitglieder, der/die es nur für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.



Leverkusen, 24.01.2016
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Re: Infos zum Fanclub Bayer04 - Wir sind hier...

Beitragvon Olaf » So 2. Feb 2020, 19:36

Unsere Leitsätze

1. Wir sind eine Gruppe von engagierten Fans, die mit
Freude, Energie und Leidenschaft den Fußballverein Bayer 04
Leverkusen („Werkself“) unterstützen

2. Wir sind dem Fußballverein Bayer 04 Leverkusen gegenüber loyal

3. Wir helfen, wo wir können und halten das Ehrenamt im Herzen

4. Wir unterstützen unsere Mannschaft auf friedliche Art und Weise
(Fairplay)

5. Wir fördern die Gemeinschaft und den Gemeinsinn

6. Wir lehnen ausdrücklich jegliche Form von Gewalt ab

7. Wir sind unpolitisch und distanzieren uns von rassistischen, fremdenfeindlichen
oder rechtsradikalen Äußerungen und Parolen

8. Wir sind demokratisch strukturiert, halten uns Recht und Gesetz
sowie unsere festgeschriebene Satzung
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